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JAR-FCL3 Medicals
Die neuen Vorschriften der JAR brachten grundlegende
Änderungen auch auf dem fliegerärztlichen Gebiet.
Am 1. Juli 2007 wurden die im Jahr 2003
eingeführten JAR-FCL3 Vorschriften in wesentlichen Punkten geändert
.
Es gibt 2 Tauglichkeitsklassen:
Klasse 1 für alle Berufspiloten
Klasse 2 für alle Privatpiloten (auch Ultraleicht etc)
Gültigkeitsdauer: §24 d LuftVZO
Klasse 1
bis zum 60. Jahr 12 Monate,
danach 6 Monate
Klasse 2
bis zum 40. Jahr 60 Monate,
bis zum 60. Jahr 24 Monate,
danach 12 Monate
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Nachuntersuchungen können wie bisher bis
45 Tage vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt
werden, ohne daß die nächste Gültigkeitsdauer verringert
wird.
Die Lizenz wird für mehrere Jahre ausgestellt.
Erst durch ein aktuelles Fliegerärztliches Zeugnis - das mitgeführt
werden muss - wird die Lizenz gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit
des fliegerärztlichen Zeugnisses kann die Lizenz durch ein
neues Zeugnis wieder gültig gemacht werden.
Die nach JAR vorgeschriebenen Flugstunden/Checkflüge etc.
sind ebenso durchzuführen und durch den Fluglehrer zu dokumentieren, um die Lizenz gültig zu halten. Siehe hierzu:
Aktuelle Lizenzbestimmungen für Privatflugzeugführer unter
Pilot-Infos.
Erst nach Ablauf der Lizenz wird von der Behörde ein neue
Lizenz ausgestellt. Ebenso wie das Zeugnis muss nun u. a. ein amtlicher
Lichtbild ausweis mitgeführt werden. |