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Tauglichkeitsklasse 1
- Flugzeugführer (ATPL, CPL)
- Führer von Hubschraubern (ATPL, CPL)
- Luftschiffführer
- Freiballonführer gewerblich
- Flugingenieure
- Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizei des
Bundes und der Länder
Tauglichkeitsklasse 2
- Flugzeugführer (PPL)
- Führer von Hubschraubern (PPL)
- Luftsportgeräteführer ( es gelten nun
die Richtlinien gemäß JAR-FCL 3 ) Tandem-Fallschirmspringer
/ Tandem- Paraglider u.a.
- Ultraleichtpiloten
- Parabelflüge
Erläuterungen zu den Medicals siehe unter
JAR-FCL3 |
Kompetenz, Flexibilität
und Fairness stehen bei uns an
oberster Stelle.
Auf Grund grosser eigener fliegerischer Erfahrung
(Fluglehrer PPL/CPL,
Berufspilot) kennen wir die Sorgen und Nöte der Piloten/innen
und versuchen schon im Vorfeld gesundheitliche Probleme zu vermeiden
oder zu beheben.
In unserer Praxis befassen sich 3 Fliegerärzte fast ausschließlich
mit der Beratung und Untersuchung von fliegerischem Personal.
Daher ist uns kaum ein Problem und die entsprechende Problemlösung unbekannt.
Vertrauen Sie uns Ihre Probleme an, wir werden gemeinsam
eine Lösung zu finden. Der Fliegerarzt sollte als
medizinischer Berater der Piloten/innen gesehen werden. Jeder Fliegerarzt
möchte, dass Sie Ihr Medical bekommen.
Kosten:
Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung werden
von den Krankenkassen nicht übernommen. Alle Untersuchungen
werden nach der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) zu fairen
Konditionen abgerechnet. Es werden keine Pauschalsätze liquidiert,
sondern nur die notwendigen durchgeführten Untersuchungen.
Den Preis für die bei Ihnen notwendige Untersuchung können
Sie per Telefon erfragen.
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