Tauglichkeitsklasse 1

  • Flugzeugführer (ATPL, CPL)
  • Führer von Hubschraubern (ATPL, CPL)
  • Luftschiffführer
  • Freiballonführer gewerblich
  • Flugingenieure
  • Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizei des Bundes und der Länder

Tauglichkeitsklasse 2
  • Flugzeugführer (PPL)
  • Führer von Hubschraubern (PPL)
  • Luftsportgeräteführer ( es gelten nun die Richtlinien gemäß JAR-FCL 3 ) Tandem-Fallschirmspringer / Tandem- Paraglider u.a.
  • Ultraleichtpiloten
  • Parabelflüge

Erläuterungen zu den Medicals siehe unter JAR-FCL3

Kompetenz, Flexibilität und Fairness stehen bei uns an
oberster Stelle.

Auf Grund grosser eigener fliegerischer Erfahrung
(Fluglehrer PPL/CPL, Berufspilot) kennen wir die Sorgen und Nöte der Piloten/innen und versuchen schon im Vorfeld gesundheitliche Probleme zu vermeiden oder zu beheben.
In unserer Praxis befassen sich 3 Fliegerärzte fast ausschließlich mit der Beratung und Untersuchung von fliegerischem Personal.
Daher ist uns kaum ein Problem und die entsprechende Problemlösung unbekannt.

Vertrauen Sie uns Ihre Probleme an, wir werden gemeinsam eine Lösung zu finden. Der Fliegerarzt sollte als medizinischer Berater der Piloten/innen gesehen werden. Jeder Fliegerarzt möchte, dass Sie Ihr Medical bekommen.

Kosten:
Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Alle Untersuchungen werden nach der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) zu fairen Konditionen abgerechnet. Es werden keine Pauschalsätze liquidiert, sondern nur die notwendigen durchgeführten Untersuchungen. Den Preis für die bei Ihnen notwendige Untersuchung können Sie per Telefon erfragen.

 

 

Die neuen Lizenzbestimmungen unter Pilot-Infos.

Die aktuellen JAR-Untersuchungs- vorschriften finden Sie im Originaltext
unter Links, ebenso den Orginaltext der JAR-FCL, sowie die neuen Lizenz-bestimmungen.

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