Das Gutachterwesen wurde zum 1. Juli 2007 gemäß dem aktuellen Entwurf der 1.DV LuftVZO § 24 c völlig neu gestaltet.
Es handelt sich bei der Durchführungsverordnung zwar nur um einen Entwurf, aber er dient den Fliegerärzten als Arbeitshilfe und wird auch schon angewandt.
Ab sofort haben die Behörden Ihre Entscheidungskompetenz vollständig an die AMC`s und AME`s Klasse 1 abgegeben.
Berufspiloten können sich an einem AMC Ihrer Wahl,
Privatpiloten von einem AMC oder Fliegerarzt Klasse 1 ihrer Wahl begutachten lassen.
AMC oder Fliegerarzt entscheiden selbständig, den Behörden werden nur noch die Ergebnisse der Begutachtung mitgeteilt.
|
|
Die neuen Regelungen stellen für betroffene Piloten eine dramatischen Verbesserung dar.
Näheres siehe unter "Pilot-Infos"
|