JAR-FCL3 Fassung vom 1.Juli 2007
Im Vergleich zu früheren Fassungen ist die neue Version der JAR-FCL 3 deutsch wesentlich zum Vorteil der Piloten verändert worden.
Die Behörden haben die Entscheidungskompetenz an die Basis zurückgegeben.
Die Entscheidungen werden dort getroffen, wo die Piloten untersucht werden.
Dies bringt unter anderem
wesentlich schnellere Entscheidungen und auch die Kosten werden gewaltig reduziert.
Wurden bisher bei Gutachten über Erstbewerber Privatpiloten oder über Berufspiloten vom LBA zwischen 700-900 Euro für die behördliche Entscheidung verlangt, fällt nun diese Gebühr komplett weg.
Auch viele Bestimmungen, die sich zum Teil sehr problematisch auf die Tauglichkeit ausgewirkt haben, wurden entschärft. So wurden die Dioptrienwerte für Berufs- und Privatpiloten entscheidend angehoben.
Eine Vielzahl von Piloten, die gemäß den alten Vorschriften untauglich waren, können nun - teilweise ohne jegliche Einschränkung - wieder als tauglich beurteilt werden.
Auch die Tauglichkeitsintervalle wurden wesentlich verlängert.
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Diese Erleichterungen der medizinischen Vorschriften wurden nicht in allen JAA-Staaten eingeführt.
Auch die verlängerten Tauglichkeitsintervalle gelten nur in einigen JAA-Staaten.
Dies führt dazu, dass zum Beispiel in Österreich Berufspiloten ab 40 Jahre nur 6 Monate Tauglichkeit bekommen, während der deutsche Fliegerarzt bis 60 Jahre 12 Monate Tauglichkeit bescheinigt.
Auch stark kurzsichtige Piloten können zum Beispiel bei uns voll tauglich beurteilt werden, während in anderen JAA-Staaten gemäß deren nationalen JAR-FCL 3 Bestimmungen diese Piloten untauglich sind und nicht ein Mal eine Begutachtung durchgeführt werden kann.
Näheres zu ausgewählten medizinischen Problemen
siehe unter "Pilot-Infos"
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