Eine weitere wesentliche Neuerung war die Einführung
eines Sicherheitspiloten für Privatpiloten im Jahre 2003.
In bestimmten Fällen kann ein Pilot mit eingeschränkter
Tauglichkeit (verantwortlicher Pilot bei Normalverlauf des Fluges)
zusammen mit einem Sicherheitspiloten (verantwortlicher Pilot bei
Zwischenfällen) weiterhin fliegen.
In welchen Fällen eine "Sicherheitspilot-
Auflage" erteilt werden
kann oder muss, ist in der JAR-FCL 3 genau festgelegt.
Die Auflage wird nicht mehr wie bisher von der Behörde, sondern vom AMC oder AME Klasse 1 erteilt.
Diese neue Regelung ist keine "Krücke"
für untaugliche Piloten, sondern stellt eine Verschärfung
der Richtlinien dar, d.h. dass manche früher noch voll taugliche
Piloten nun nur noch mit einem Sicherheitspiloten fliegen können.
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JAR-FCL 3.035 (e)
Sicherheitspilot
(Operational Safety Pilot Limitation/OSL-nur Klasse 2)
Ein Sicherheitspilot ist ein Pilot, der als verantwortlicher Pilot Flugzeuge der/ des entsprechenden Klasse/Musters führen darf und an Bord eines mit Doppelsteuer ausgerüsteten Flugzeugs mitfliegt, um das Steuer zu übernehmen, falls der verantwortliche Pilot, der im Besitz eines durch Sicherheitspilot eingeschränkten Tauglichkeitszeugnisses ist, ausfallen sollte.
Siehe auch 1.DV LuftVZO § 24 (c) und
1.DV LuftVZO Analge 13
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