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Nach den neuen Richtlinien werden Lizenzen
für 1-5 Jahre oder auch ungefristet erteilt. Der Pilot darf aber
nur fliegen, wenn er die geforderten Flugstunden absolviert hat, die
eventuell geforderte Klassenberechtigung gültig ist und ein aktuelles
Medical vorhanden ist. Ebenso muss ein amtlicher Lichtbildausweis
mitgeführt werden. PrivatFlugzeugführer
PPL(A) nach ICAO oder JAR-FCL
Die Lizenz wird für 5 Jahre ausgestellt. Der Pilot darf aber
nur mit einer gültigen Klassenberechtigung fliegen.Für die
jeweilige Klassenberechtigung wird das Ablaufdatum der Gültgkeit
in die Lizenz eingetragen. Die Verlängerung der Gültigkeit
erfolgt gemäß JAR-FCL 1.245. Die Verlängerung der
Klassenberechtigung in der Lizenz erfolgt üblicherweise durch
den Fluglehrer, der den Übungsflug abnimmt.
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge
JAR-FCL 1.245 (c) (1)JAR-FCL 1
Die Gültigkeit von Klassenberechtigungen für einmotorige
Flugzeuge mit einem Piloten beträgt zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum
oder dem Ablauf der Gültigkeitsdauer, sofern die Berechtigung
innerhalb der Gültigkeitsdauer verlängert wird. |
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Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen
für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten
und/oder Klassenberechtigungen für Reisemotorsegler muss der
Bewerber auf einmotorigen Landflugzeugen und/oder Reisemotorseglern:
Innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer
der Berechtigung/Berechtigungen mindestens zwölf Flugstunden
entweder in einer der beiden Klassen oder kumulativ in beiden Klassen
insgesamt nachweisen, darin enthalten:
1. sechs Stunden Flugzeit als verantwortlicher steuernder Pilot;
2. zwölf Starts und zwölf Landungen;
3. ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem
FI(A) oder CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung
oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung
ersetzt werden. |