Nach den neuen Richtlinien werden Lizenzen für 1-5 Jahre oder auch ungefristet erteilt. Der Pilot darf aber nur fliegen, wenn er die geforderten Flugstunden absolviert hat, die eventuell geforderte Klassenberechtigung gültig ist und ein aktuelles Medical vorhanden ist. Ebenso muss ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden.

PrivatFlugzeugführer PPL(A) nach ICAO oder JAR-FCL
Die Lizenz wird für 5 Jahre ausgestellt. Der Pilot darf aber nur mit einer gültigen Klassenberechtigung fliegen.Für die jeweilige Klassenberechtigung wird das Ablaufdatum der Gültgkeit in die Lizenz eingetragen. Die Verlängerung der Gültigkeit erfolgt gemäß JAR-FCL 1.245. Die Verlängerung der Klassenberechtigung in der Lizenz erfolgt üblicherweise durch den Fluglehrer, der den Übungsflug abnimmt.
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge
JAR-FCL 1.245 (c) (1)JAR-FCL 1
Die Gültigkeit von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten beträgt zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum oder dem Ablauf der Gültigkeitsdauer, sofern die Berechtigung innerhalb der Gültigkeitsdauer verlängert wird.

 

Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten und/oder Klassenberechtigungen für Reisemotorsegler muss der Bewerber auf einmotorigen Landflugzeugen und/oder Reisemotorseglern:
Innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung/Berechtigungen mindestens zwölf Flugstunden entweder in einer der beiden Klassen oder kumulativ in beiden Klassen insgesamt nachweisen, darin enthalten:
1. sechs Stunden Flugzeit als verantwortlicher steuernder Pilot;
2. zwölf Starts und zwölf Landungen;
3. ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.