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Wie unter "Änderungen im Gutachterwesen" bereits erläutert, wurden die Bestimmungen geändert.
Wie läuft nun ein Überprüfungsverfahren nach
§ 24 c LuftVZO ab?
Überprüfungsverfahren für Tauglichkeit Klasse 1
Der Fliegerarzt stellt ein medizinisches Problem fest und stellt das Formular
"Mitteilung über die Verweigerung der Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses" aus,
falls seiner Meinung nach dieses Problem auf Grundlage der Anhänge zu JAR-FCL 3 überprüfbar ist.
Falls der Fliegerarzt das medizinische Problem nicht für überprüfbar hält, stellt er das Formular
" Mitteilung über die Untauglichkeit eines Bewerbers um ein Tauglichkeitszeugnis" aus
Der Bewerber kann nun noch während der Untersuchung schriftlich eine Überprüfung der Entscheidung beantragen,
wendet sich an ein AMC seiner Wahl und läßt seine Tauglichkeit überprüfen.
Das AMC kann bei positiver Befundung -falls keine weiteren Untersuchungen erforderlich sind - sofort wieder die Tauglichkeit erteilen.
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Überprüfungsverfahren für Tauglichkeit Klasse 2
Der Fliegerarzt stellt ein medizinisches Problem fest und stellt das Formular
"Mitteilung über die Verweigerung der Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses" aus.
falls seiner Meinung nach dieses Problem auf Grundlage der Anhänge zu JAR-FCL 3 überprüfbar ist.
Falls der Fliegerarzt das medizinische Problem nicht für überprüfbar hält, stellt er das Formular
" Mitteilung über die Untauglichkeit eines Bewerbers um ein Tauglichkeitszeugnis"aus.
Der Bewerber kann nun noch während der Untersuchung schriftlich eine Überprüfung der Entscheidung beantragen, entweder direkt bei seinem Fliegerarzt Klasse 1 oder einem anderen Fliegerarzt Klasse 1 oder AMC seiner Wahl.
Der Fliegerarzt Klasse 1 oder das AMC kann bei positiver Befundung - falls keine weiteren Untersuchungen erforderlich sind - sofort wieder die Tauglichkeit erteilen.
siehe auch "Änderungen im Gutachterwesen" |