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Privatflugzeugführer
PPL (N ) — (Nationale Lizenz)
§ 4 LuftpersV LuftPersV
Die Rechte einer im Luftfahrerschein eingetragenen Klassenberechtigung
dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz
mindestens 12 Flugstunden auf einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen,
Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12
Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher
Luftfahrzeugführer, 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug
von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers
auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt
wurde, enthalten sein. Die Voraussetzungen nach den Sätzen
1 und 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung
mit einem anerkannten Prüfer auf einem Luftfahrzeug, für
das die Klassenberechtigung erteilt wurde, ersetzt werden. Die Nachweise
sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers
oder Prüfers zu bestätigen. |
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Luftsportgeräteführer
(Ultralight)
Die Lizenz für Luftsportgeräteführer
wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten erteilt. Die
Rechte der Berechtigungen dürfen jedoch nur ausgeübt werden,
wenn die Bedingungen laut LuftPersV §45 erfüllt sind und
es steht in der Verantwortung des Piloten, dies selbst zu überwachen.
Es ist also kein Ablaufdatum für die Klassenberechtigungen
in die Lizenz eingetragen sondern nur für die Lizenz.
§ 45 LuftPersV LuftPersV
Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart
dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz
für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens
12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen,
Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk
innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12
Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher
Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein
Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung
eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
enthalten sein: |