Weitergehende Überprüfung der Tauglichkeit.
LuftVZO § 24c

Wenn ein AMC oder ein AME Klasse 1 bei einem Bewerber für die Klasse 1 die Untauglichkeit festgestellt hat, kann der Bewerber bei einem AMC seiner Wahl diese Feststellung weitergehend überprüfen lassen.

siehe auch nächste Seite "untauglich, was nun?"

Das nach abgeschlossener Überprüfung ausgestellte Tauglichkeitszeugnis oder die Bestätigung der Untauglichkeit wird dem Bewerber übergeben.
Die weitergehende Überprüfung wird durch den Eintrag "REV" (review) im Tauglichkeitszeugnis dokumentiert.

Das Luftfahrt-Bundesamt wird nach Abschluss der Überprüfung durch den Eintrag "REV" auf dem Tauglichkeitszeugnis, welches in Kopie und elektronisch übermittelt wird, informiert.
Mehr Informationen bekommt die Behörde nicht.

 


Der Pilot erhält nach der Überprüfung ein Formblatt, auf dem die Einzelheiten zur Überprüfung dokumentiert sind. Dieses Formblatt enthält die Angaben, was bei zukünftigen fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchungen zu untersuchen ist und die entsprechenden Auflagen und Einschränkungen. Dieses Formblatt legt der Pilot bei jeder weiteren Untersuchung dem Fliegerarzt vor.

Eine Überprüfung der Tauglichkeit Klasse 2 läuft genaus so ab,
aber diese Überprüfung kann sowohl bei einem Fliegerarzt Klasse 1 als auch einem AMC erfolgen.

Wie schon vorher erwähnt, stellt dieses neue Verfahren für betroffene Piloten einen un geheueren Fortschritt dar.

Die Begutachtung kann wesentlich schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.
Der Bewerber kann bis zu 1000 Euro einsparen.
Auch kann das Verfahren in kürzester Zeit durchgeführt werden