Änderungen gegenüber JAR-FCL 3  

Änderungen in den organisatorischen Anforderungen

•  Medizinische Unterlagen
   Nach Ansicht des LBA müssen die    Untersuchungsergebnisse und das Medical  zeitnah an die    lizenzführende    Stelle gesandt werden.
   Im Falle der Klasse 1 an die flugmedizinische Abteilung des    LBA, im Falle der Klasse 2 an die Länderbehörden oder die    Verbände.
   Speziell bei der Klasse 2 treten Probleme mit der    Schweigepflicht auf, da die meisten LÄnderbehörden keine    angestellten Ärzte haben, medizinische Unterlagen aber nur    von Ärzten eingesehen werden können.
   Es liegen noch keine Äußerungen der Länderbehörden vor,    aber wir gehen davon aus, daß die Klasse 2 Unterlagen im    Augenblick nicht übersandt werden müssen.

•  Untauglichkeit
   Beim LBA wird wieder der gutachterliche Ausschuß eingeführt.
   siehe unter Untauglichkeit
   
Das bisher bezüglich der Zeitdauer und Kosten bewährte    Begutachtungsverfahren wird damit verlassen. Bisher konnten    die Fliegerärzte Klasse 1 die Begutachtung der Klasse 2    Piloten übernehmen und die Aeromedical Center die Klasse 1    Piloten.   
   .



 

Änderungen in der Lizensierung

•  Die geplante Einführung der "Light Aircraft Pilot License"
   ermöglicht unter anderem Piloten ein Lizenz zu erwerben,    die bisher aus bestimmten medizinischen  Gründen nicht    tauglich waren. siehe LAPL