LIGHT AICRAFT PILOT LICENSE - "LAPL "

Der LAPL ist eine neue Lizenz unter halb des ICAO Standards.

Er berechtigt zum Fluge am Tage in den EASA Staaten:

Es gibt diese neue Lizenz für Motorflugzeuge, Segelflugflugzeuge, Helicopter und Ballone.

Allgemeine Übersicht über die Vorraussetzung des Lizenzerwerbs siehe hier: LAPL

Für die "LAPL" Lizenz genügt ein "LAPL" Medical.
Die medizinischen Anforderungen für ein "LAPL" Medical sind unterkhalb der Anforderungen für ein Klasse2 Medical angesiedelt.
Hier der Link zu dem Part Med
(Anhang IV, MED.B.095, Seite 189)
und zu den Guidance Material,
(Section 4, MED.B.095 Seite 41)),
die die medizinischen Anforderungen des LAPLMedicals beinhalten.
Guidance Material wird nicht auf Deutsch übersetzt.


 

Wann wird nun der "LAPL" eingeführt?

Der LAPL ist nun eingeführt. Der Neuerwerb ist erst ab dem 01.08.2013 möglich.

Wir führen ab sofort auch Tauglichkeitsuntersuchungen für
LAPL durch.

Das Luftamt Südbayern führt im Augenblick bei bestehenden Lizenzen die Umschreibeung auf die entsprechende LAPL Lizenz durch, aber es finden noch keine LAPL Ausbildungen statt
.
Gültigkeit des LAPL :

siehe unter Gültigkeit


Hier die neuesten NfL vom 21.02.2013 .
Diese beinhalten die Umwandlungsberichte (von Lizenzen) der Bundesrepublik Deutschland an die EASA
NfL I 16/2013

Hier die NfL I über die Bekanntmachung
über die durch die Bundesrepublik Deutschland genutzten Opt-out Regelungen zur Verordnung Nr. 1178/2011
(zeitliche Verzögerungen)
NfL I 218/2012