Das Gutachterwesenwurde von der EASA neu geregelt, wie schon in den Abschnitten" eingeschränkte Tauglichkeit" und "Untauglichkeit " erläutert.

Klasse 1 Piloten
können nicht mehr an ein AMC mit entsprechend kurzen Wartezeiten verwiesen erden, sondern müssenan das LBA verwiesen werden:
Der sogenannte Guitachterausschußwird beim LBA wieder eingerichtet:
Das LBA hat auch die Möglichkeit, in fast allen Fällen die Begutachtung an ein AMC abzugegeben.
Mit welcher Zeitschiene und mit welchen Kosten bei einer Begutachtung nun zurechnen ist, wird erst die Praxis zeigen.

Folgende Fälle können nur vom LBA begutachtet werden:

 

 

 

Klasse 2 Piloten:
Die medizinschen Problem bei Klasse 2 Piloten soll der Fliegerarzt mit der Länderbehörde diskutieren, was aber in den meisten Fällen wegen des fehlenden medizinischen Ansprechpartners bei der Behörde nicht möglich ist.

Wir befürchten, dass daher die betroffenen Pilotenvon deen Behörden an die medizinschen Zentren verweisen werden, was zu entsprechenden Kosten und Zeitaufwand führen wird.

LAPL Piloten:
Bis auf insulinpflichtigen Diabetes können LASPL Piloten vom Fliegerarzt eigenständig begutachtet werden: