Änderungen in den organisatorischen Anforderungen
• Medizinische Unterlagen
Nach Ansicht des LBA müssen die Untersuchungsergebnisse und das Medical zeitnah an die lizenzführende Stelle gesandt werden.
Im Falle der Klasse 1 an die flugmedizinische Abteilung des LBA, im Falle der Klasse 2 an die Länderbehörden oder die Verbände.
Speziell bei der Klasse 2 treten Probleme mit der Schweigepflicht auf, da die meisten LÄnderbehörden keine angestellten Ärzte haben, medizinische Unterlagen aber nur von Ärzten eingesehen werden können.
Es liegen noch keine Äußerungen der Länderbehörden vor, aber wir gehen davon aus, daß die Klasse 2 Unterlagen im Augenblick nicht übersandt werden müssen.
• Untauglichkeit
Beim LBA wird wieder der gutachterliche Ausschuß eingeführt.
siehe unter Untauglichkeit
Das bisher bezüglich der Zeitdauer und Kosten bewährte Begutachtungsverfahren wird damit verlassen. Bisher konnten die Fliegerärzte Klasse 1 die Begutachtung der Klasse 2 Piloten übernehmen und die Aeromedical Center die Klasse 1 Piloten.
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Änderungen in der Lizensierung
• Die geplante Einführung der "Light Aircraft Pilot License"
ermöglicht unter anderem Piloten ein Lizenz zu erwerben, die bisher aus bestimmten medizinischen Gründen nicht tauglich waren. siehe LAPL
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