Der flugmedizinische Sachverständige oder das flugmedizinische Zentrum übermittelt dem Luftfahrt-Bundesamt nach jeder, auch nicht abgeschlossenen Untersuchung in der vom Luftfahrt-Bundesamt festgelegten Form den Familiennamen, den Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Geschlecht, Anschrift, das Tauglichkeitszeugnis der ausgestellten Klasse oder eine Mitteilung der Nichttauglichkeit oder eingeschränkten Tauglichkeit sowie die Durchführung eines Begutachtungsverfahrens.
Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt die Daten auf Anforderung an die zuständigen Stellen der Länder, wenn diese für die Aufsicht über die Sachverständigen zuständig sind.

Die gegenüber dem bisherigen System erweiterte Aufsichtsfunktion über das Fliegerarztwesen liegt bei den zuständigen Stellen (Luftfahrt-Bundesamt bzw. zuständige Stellen der Bundesländer).

Außer den Zeugnisdaten werden also keiner medizinische Daten an das Luftfahrtbundesamt weitergegeben.