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Der flugmedizinische Sachverständige
oder das flugmedizinische Zentrum übermittelt dem Luftfahrt-Bundesamt
nach jeder, auch nicht abgeschlossenen Untersuchung in der vom Luftfahrt-Bundesamt
festgelegten Form den Familiennamen, den Geburtsnamen, sonstige
frühere Namen, Vornamen, Geschlecht, Anschrift, das Tauglichkeitszeugnis
der ausgestellten Klasse oder eine Mitteilung der Nichttauglichkeit
oder eingeschränkten Tauglichkeit sowie die Durchführung eines Begutachtungsverfahrens.
Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt die
Daten auf Anforderung an die zuständigen Stellen der Länder,
wenn diese für die Aufsicht über die Sachverständigen
zuständig sind.
Die gegenüber dem bisherigen System erweiterte
Aufsichtsfunktion über das Fliegerarztwesen liegt bei den zuständigen
Stellen (Luftfahrt-Bundesamt bzw. zuständige Stellen der Bundesländer).
Außer den Zeugnisdaten werden also keiner medizinische Daten an das Luftfahrtbundesamt weitergegeben.
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